Spezialisierte ambulante Palliativversorgung

Auf Ihre Anforderungen zugeschnitten bieten wir eine individuelle Betreuung an. Verschaffen Sie sich hier einen Überblick über unser Leistungsangebot

Ihr gesetzlicher Anspruch:

Seit dem 1. April 2007 besteht für gesetzlich Krankenversicherte nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) ein Anspruch auf spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Der Gesetzgeber sieht diese Leistungen für Versicherte vor, die an einer nicht heilbaren Krankheit mit begrenzter Lebenserwartung leiden und einen besonderen Versorgungsbedarf aufweisen. Sie soll den Betroffenen ermöglichen, bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in stationären Pflegeeinrichtungen versorgt zu werden. Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Verordnung durch eine Ärztin oder einen Arzt. Die Leistungen unseres Palliativmedizinischen Dienstes orientieren sich am Leistungskatalog der Krankenkassen, die seit 2007 gesetzlich verankert sind (Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss, 2020)
Betroffene mit einer privaten Krankenversicherung können ebenfalls die Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung beantragen. Es empfiehlt sich jedoch, die Kostenübernahme vorher mit der jeweiligen privaten Versicherung zu besprechen.
Informationen zum SAPV Leistungsantrag.

Individuelle Versorgung in häuslicher Umgebung

Das Ziel der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) ist die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität und Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen, die an einer nicht heilbaren, weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden.

SAPV ist eine spezialisierte Form der Palliativversorgung im häuslichen Bereich. Sie ergänzt das bereits bestehende Sorge-Netzwerk eines schwersterkrankten Menschen und unterstützt das Netzwerk der allgemeinen ambulanten Palliativversorgung, bestehend aus Hausärzt*innen, Hospizverein, Pflegediensten, Pflegefachkräften in Alten- und Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Hierbei steht nicht das Heilen einer Krankheit, sondern die Linderung von Symptomen und Leiden im Vordergrund. Der Begriff „palliativ“ (lateinisch pallium = Mantel) steht in der Medizin für „die Krankheitserscheinungen mildernd, ohne ihre Ursachen zu beheben“. Dementsprechend bilden die individuellen Bedürfnisse und Wünsche der Patientin oder des Patienten sowie die Belange der ihm vertrauten Personen den Mittelpunkt unserer Versorgung.

Unsere Arbeit beginnt, wenn symptombelastete Patient*innen in der häuslichen Umgebung bleiben möchten, die ambulante Basisversorgung aber nicht ausreicht, um den Wunsch der Betroffenen zu realisieren. In der ambulanten Palliative-Care ist es ein großes Ziel, durch intensive und vorausschauende Betreuung eine eventuell notwendig werdende Einweisung in das Krankenhaus zu vermeiden und ein Zuhause-bleiben zu ermöglichen.

Wir arbeiten eng mit bereits vorhandenen Strukturen zusammen. Wir erstellen einen Notfallplan, so daß alle Beteiligten eine Handlungsanleitung für akute Situationen vorfinden. In der Versorgungsstufe „Teilversorgung“ sind wir in kritischen Situationen rund um die Uhr zu erreichen.

Da wir auch mit den Hospizvereinen, v.a. dem Hospizverein im Pfaffenwinkel e.V., zusammenarbeiten, haben wir bei Bedarf kurzfristig die Möglichkeit, ehrenamtliche Hospizbegleiter dazu zu holen.

Auf individuelle Wünsche und Bedürfnisse eingehen
© Dominik Lange bei Unsplash

Unser individuelles Leistungsangebot

  • Information und Beratung von Patienten/Betroffenen, Angehörigen und Fachdiensten
  • Ermittlung der individuellen Wünsche und Bedürfnisse
  • Stärkung der Ressourcen der Patienten, ihrer Angehörigen und Bezugspersonen
  • Enge Zusammenarbeit mit den Hausärzten
  • Unterstützung und Schulung von Angehörigen, Bezugspersonen
  • Symptomerfassung, Durchführung von lindernden Therapien u. a. Schmerztherapie und Behandlung von weiteren belastenden Symptomen
  • Ambulante Punktion von Aszites und Pleuraerguss
  • Vermittlung weiterer Dienste: Pflegedienste, Physiotherapeuten, Hospizdienste zum Einsatz ehrenamtlicher Hospizbegleiter etc.
  • Organisation von Hilfsmitteln
  • 24-Stunden-Rufbereitschaft für unsere Patienten und deren Angehörige (für alle Patienten der Teilversorgung)
  • Vermeidung von unerwünschten Krankenhauseinweisungen
  • Erstellung eines Medikamenten- und Krisenplanes in Absprache mit den behandelnden Ärzten
  • Unterstützung in schwierigen familiären und sozialen Situationen
  • Unterstützung bei ethischen Konfliktsituationen und Therapiezieländerungen
  • Regelmäßige Team- und Fallbesprechungen 
  • Fortbildungen für Pflegefachkräfte und Ärzte

Sie haben einen Bedarf, zu oben genannten Leistungen für sich oder einen Angehörigen?

Unser Palliahome-Netzwerk kennenlernen.